Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten bei Altstraßen sind endgültig beseitigt
München. Die Koalitionäre CSU und FREIE WÄHLER schaffen Klarheit bei der Diskussion über Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen. Ab sofort gilt: Kommunen können ihren Bürgern mehr als nur ein Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Beitrags für die Ersterschließung erlassen – nach eigenem Ermessen gegebenenfalls bis zu hundert Prozent.
Presse-Informationen sowie ein Foto zur heutigen Pressekonferenz finden Sie hier: